AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1
Allgemein
Für alle Anfertigungen, Grafikerstellungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen von CopyTex Berlin gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und
Lieferbedingungen. Abweichenden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich und endgültig widersprochen. Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen sind nur dann wirksam, wenn sie
schriftlich bestätigt werden.
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, deren Bestellung weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, deren Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit erfolgt.
§ 2
Angebot, Leistungsumfang und Vertrag
Alle Angebote von CopyTex Berlin sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich unter dem Vorbehalt einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Als Auftragsbestätigung
gilt im Fall umgehender Ausführung des Auftrages auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung.
Für den Umgang und den Inhalt der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend.
Teillieferungen sind zulässig, wenn dies für den Besteller zumutbar ist bzw. dies vorher vereinbart worden ist.
§ 3
Preisgestaltung
Alle Preise verstehen sich ab Ladengeschäft CopyTex Berlin und sind jeweils als Preis pro Stück incl. Mehrwertsteuer zu sehen. Hinzu kommen bei Bedarf Porto, Verpackung
und Versand, welche vom Besteller zusätzlich zu übernehmen sind.
Es gilt grundsätzlich der bei der Auftragsannahme vereinbarte Betrag. Sollten bis zum Liefertag Kostensteigerungen eintreten, sind wir berechtigt, die am Liefertag geltenden Preise neu zu berechnen.
Sollte die Erhöhung der Preise den ursprünglichen Preis erheblich übersteigen, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
§ 4
Lieferzeit, Lieferung und Versand
Lieferfristen gelten grundsätzlich erst ab Auftragserteilung/Geldeingang bzw. Druckfreigabe. Sie setzen in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten seitens
des Bestellers voraus und sind, soweit nichts anderes vereinbart, stets unverbindlich.
Unsere Lieferzusagen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Rohstoffverknappungen, behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung usw., auch wenn diese bei
unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder bei nicht nur vorübergehenden Hindernissen vom Vertrag zurückzutreten. Wir verpflichten uns, den Besteller unverzüglich über
die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückzuerstatten.
Liefern wir aus anderen Gründen nicht, kann der Kunde zwei Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins eine angemessene Nachfrist setzen. Erst mit fruchtlosem Ablauf dieser
Nachfrist kommen wir in Verzug.
Die Lieferung erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart, stets unversichert und auf Gefahr des Bestellers ab Produktionsstätte CopyTex Berlin. Mit Verlassen des Werkes bzw. der Übergabe an den
Spediteur geht die Gefahr auf den Besteller über.
Es wird empfohlen Waren persönlich abzuholen
Bei Transportschäden ist es Sache des Bestellers, unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei der zuständigen Stellen zu veranlassen, da anderenfalls eventuelle Ansprüche gegen den
Transportbeauftragten sowie gegen eine eventuell bestehende Versicherung entfallen können.
Die Art und Weise des Versandes bestimmt CopyTex Berlin. Sonderwünsche des Bestellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Dabei entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
§ 5
Gewährleistung, kein Widerrufs- und Rückgaberecht
Wir drucken u.a. mit Sublimationstinten im digitalen Sublimationsdruck. Bei diesem Druckverfahren kann es technisch bedingt, zu leichten Streifenbildung kommen. Vor
allem in unifarbenen Vollflächen und bei Flächen mit nur geringem Farbauftrag. Dies stellt nach dem aktuellen Stand der Technik keinen Mangel dar und berechtigt nicht zu Reklamationen.
Wir bedrucken Textilien auch mit flexiblen Kunststoff Folien. Diese so veredelten Textilien dürfen nur mit 40 Grad gewaschen werden und nicht in Trockner etc. Wir weisen bei jedem Auftrag darauf hin und legen jedem Auftrag zusätzlich entsprechende Pflegeanweisungen bei.
Jede Art Reklamation die aus falscher Behandlung seitens des Bestellers resultiert wrid von uns abgelehnt.
Alle Produkte von CopyTex Berlin werden nach Kundenspezifikationen angefertigt oder sind eindeutig auf die Bedürfnisse/Wünsche des Kunden zugeschnitten. Deshalb besteht gemäß § 312 d Abs. IV Nr. 1
BGB kein Widerrufs- oder Rückgaberecht.
Aus technischen Gründen sind Abweichungen bezüglich der Farbverbindlichkeit und -qualität nicht auszuschließen und kein Grund für eine Reklamation. Geringfügige Farbabweichungen sind auch nach
Zusendung eines Musters zu tolerieren, welches der Kunde auf Wunsch gegen Zahlung einer Schutzgebühr gerne erhält bzw. in der Produktionsstätte ansehen kann.
Abweichungen am Design stellen nur dann einen Mangel dar, wenn diese sich gegenüber dem vom Kunden freigegebenen Kontrolldesign ergeben. Dies gilt insbesondere für Größe und Position von
Bildelementen, Schriften und deren Farben sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit von Logos.
Ist der Besteller Verbraucher (§ 1 Ziff. 2), hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. CopyTex Berlin ist jedoch berechtigt, die Art der
gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Ist der Kunde Unternehmer (§ 1 Ziff. 3), leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Erst wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Ist der Besteller Unternehmer (§ 1 Ziff. 3), hat er die Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Die Lieferung bzw. Leistung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche oder bei der Untersuchung
feststellbare Mängel, Mengendifferenzen oder eine Falschlieferung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Tagen schriftlich bei uns gerügt werden. Versteckte Mängel hat der Unternehmer
spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich bei uns zu rügen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dies gilt nicht, soweit wir nach dem
Produkthaftungsgesetz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wegen der Verletzung einer wesentlichen vertragstypischen Pflicht (Kardinalpflicht) zwingend haften. Bei
der Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung begrenzt auf den typischerweise bei Geschäften der fraglichen Art entstehenden Schaden.
§ 6
Urheber- und Nutzungsrecht
Mit der Auftragserteilung versichert der Besteller, dass durch die Verwendung seiner Vorlagen keinerlei Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken-, Lizenz-, Kennzeichen-
oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Dies gilt auch für den Nachbau von Logos, eingetragenen Warenzeichen u. ä., die auf seinen Wunsch erstellt werden.
Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Besteller CopyTex Berlin von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen
Rechtsverteidigung freistellen, wenn sich seine vorstehend zu Ziff. 1 abgegebene Zusicherung als unrichtig herausstellen sollte.
Aufträge, die in die Privatsphäre Dritter eingreifen, pornographische sowie verfassungs-feindliche Inhalte haben oder zu Straftaten auffordern, werden von CopyTex Berlin nicht bearbeitet.
Mit der Auftragserteilung gewährt der Besteller CopyTex Berlin ein Nutzungsrecht an den produzierten Waren dahingehend, dass damit Werbung in eigener Sache betrieben werden kann.
§ 7
Verbindlichkeit des Vertrages, Gerichtsstand und Recht
Die Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Besteller und CopyTex Berlin verpflichten sich, den
mit einer unwirksamen Klausel erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere rechtlich zulässige Weise möglichst weitgehend zu sichern.
Gerichtsstand für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten, die sich aus einer Bestellung ergeben, auch aus Wechsel und Scheck, ist am Sitz von CopyTex Berlin in Berlin, wenn die Besteller
Vollkaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind. Das gleiche gilt für solche Besteller, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben. Für alle anderen Besteller gelten
die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
§ 8
Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass mit Entstehen der Geschäftsverbindung durch CopyTex Berlin eine Datenspeicherung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
erfolgt.
§ 9
Zahlungsbedingungen
Zahlungen können bar, per EC oder Überweisung - per Anzahlung, Vorkasse, Rechnungslegung abgewickelt werden. Dies ist im Vorfeld zu vereinbaren. Es werden keinerlei
Kreditkarten akzeptiert.
§ 10
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen unser Eigentum. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung widerruflich ermächtigt; aus der
Weiterveräußerung entstehende Forderungen auf Zahlung des Kaufpreises sind hiermit an uns abgetreten. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns
vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen
verarbeitenden Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu
übertragen.
Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Abnehmer ist Verbraucher.
Stand: Oktober 2015